Startseite›Bedingungen der Anmeldung zur Zulassung
Bedingungen der Anmeldung zur Zulassung
Die Promotionsstudien bilden den dritten Zyklus des Universitätsstudiums und ermöglichen das Erlangen einer Qualifikation auf der Stufe 8 des Europäischen Qualifikationsrahmens für die kontinuierliche Bildung (EQF/CEC) sowie des Nationalen Qualifikationsrahmens. Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt durch einen Wettbewerb, welcher von der Babes-Bolyai-Universität durch die Vermittlung des Instituts für Promotionsstudien organisiert wird.Die Anmeldung zum Promotionsstudium kann für einen beliebigen Fachbereich, unabhängig von den Fachbereichen des Bachelor- und Masterdiploms erfolgen.
An der Zulassung zum Promotionsstudium können nur die Absolvent/innen mit einem Master- oder gleichwertigen Diplom teilnehmen. Das Absolvierungs- oder Staatsdiplom des höheren Bildungswesens mit langer Dauer aus der Zeit vor der Umsetzung der drei Bologna-Studienzyklen ist mit einem Masterdiplom gleichwertig.
Gemäß der Regierungsverordnung Nr. 49 vom 26. Juni 2014, Paragraphe 40 und 41, können die Promotionsstudien, in der Regel, als Vollzeitstudien organisiert werden. Als Ausnahme von diesen Bestimmungen kann ein Promotionsstudium auch als Teilzeitstudium erfolgen.
Die Förderung der Studienplätze erfolgt aus staatlichen Mitteln (Förderung durch Forschungsprojekte) oder in der Form der beitragspflichtigen Studienplätze. Gemäß des Gesetzes kann eine Person nur eine einzige Staatliche Förderung für ein einziges Promotionsprogramm in Anspruch nehmen.