Das Doktoratsstudium bildet die dritte Stufe des akademischen Studiums, welches von der Babes-Bolyai-Universität angeboten wird, mit dem Ziel das Wissen durch wissenschaftliche Forschung zu erweitern. Das Doktoratsstudium an der BBU ist so organisiert, wie es von der Regierung im Beschluss Nr. 567 vom 15. Juni 2005 über die Organisation und die Durchführung des Doktoratsstudiums vorgeschrieben ist.
In den meisten Fällen dauert das Doktoratsstudium bis zu drei Jahren. Es umfasst zwei Komponenten, durchgeführt unter der Leitung eines Doktorvaters von der Babes-Bolyai-Universität: Eine fortgeschrittene akademische Ausbildung und ein wissenschaftliches Forschungsprogramm. Nach Abschluss der Promotion, muss der Doktorand /in eine Abschlussarbeit - genannt Doktorarbeit - öffentlich verteidigen. Die Dissertation muss das fortgeschrittene wissenschaftliche Wissen und die Erkenntnisse bezüglich dem ausgewählten Themas beweisen und muss eine Komponente der Originalität in Bezug auf die Entwicklung oder die Lösung des Themas enthalten, sowie Methoden für ihre wissenschaftliche Validierung.
Die Habilitationsarbeit ist jene wissenschaftliche Arbeit, die von einer Lehrkraft erstellt wird, welche die Berechtigung für die wissenschaftliche Betreuung von Dissertationen erlangen wird. Eine solche Arbeit umfasst sowohl die wichtigeren Ergebnisse in der wissenschaftlichen Forschung der Bewerber/innen nach der abgeschlossenen Promotion, welche für den anvisierten Promotionsbereich von Relevanz sind, als auch die Vorstellung des wissenschaftlichen, künstlerischen, sportlichen Bereiches in welchem diese tätig sind, der Entwicklungsperspektiven ihrer Karriere und des gebildeten Teams. Die Habilitation wird durch die Verordnung des Unterrichtsministers Nr. 312/2015 betreffend die Organisierung und den Ablauf der Verleihung des Habilitationsattests, und an unserer Universität, durch die Vorschrift der BBU betreffend die öffentliche Verteidigung der Habilitationsarbeiten und die Einbeziehung der Promotionsbetreuer/innen..

An der BBU kann der Doktorgrad in den folgenden Fächern erworben werden:

  • Ausbildungswissenschaften
  • Biologie
  • Buchhaltung
  • Chemie
  • Chemieingenieurwesen
  • Finanzen
  • Geographie
  • Geologie
  • Geschichte
  • Informatik
  • Internationale Beziehungen und Europastudien
  • Jura
  • Kinematographie und Medien
  • Kommunikationswissenschaften
  • Kybernetik und Statistik
  • Management
  • Marketing
  • Maschinenwesen
  • Mathematik
  • Philologie
  • Philosophie
  • Physik
  • Politikwissenschaft
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Theaterwissenschaft und darstellende Künste
  • Theologie
  • Umweltwissenschaft
  • Verwaltungswissenschaften
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirschaftswissenschaften
  • Wissenschaft des Sports und der Sporterziehung

Die BBU organisiert die Verteidigung folgender Arbeiten:

Habilitationsarbeiten

Die Habilitation bestätigt die Fähigkeit einer Person, Promotionsdissertationen zu betreuen.


Um sich für das Erlangen des Habilitationsattests anzumelden, müssen die Bewerber/innen die minimalen Standards erfüllen, welche für die Stellung eines Universitätsprofessors oder wissenschaftlichen Mitarbeiters I. Stufe gemäß den Vorschriften der CNATCDU, genehmigt durch Verordnung des Ministeriums für Unterricht und Forschung festgelegt sind.


Das Habilitationsattest und die Eigenschaft eines wissenschaftlichen Betreuers von Dissertationen wird durch Verordnung des Ministeriums verliehen, auf der Grundlage des Vorschlages der Kommission für die Anerkennung der universitären Titeln, Diplome und Zertifikate (CNATDCU).

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DISSERTATIONEN

Die öffentliche Verteidigung der Dissertation bildet den Abschluss des 3. Zyklus des Universitätsstudiums durch die Doktorand/innen.


Die Dissertation ist das Ergebnis der Tätigkeiten im Bereich der wissenschaftlichen Forschung oder der künstlerischen Kreation während des universitären Promotionsstudiums. Diese muss die Bedingungen der jeweiligen Promotionsschulen erfüllen.


Auf der Grundlage der Dissertation und ihrer öffentlicher Verteidigung wird für oder gegen das Verleihen des Doktortitels optiert. Der Doktortitel wird durch Ministerialverordnung infolge der Validierung der Doktorarbeit durch die Kommission für die Anerkennung der universitären Titeln, Diplome und Zertifikate verliehen.

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