Der Ablauf der Doktoratsstudiums

Allgemeine Informationen zum Doktoratsstudium
Die universitären Promotionsstudien bilden den dritten Zyklus des Studiums an der Babeş-Bolyai-Universität und bezwecken die Entwicklung der wissenschaftlichen  Erkenntnis durch die originelle wissenschaftliche Forschung. Sie ermöglichen das Erlangen einer Qualifikation auf der Stufe 8 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) und des Nationalen Qualifikationsrahmens. Die universitären Promotionsstudien werden an dem Institut für Promotionsstudien der Babeş-Bolyai-Universität organisiert, gemäß folgender Bestimmungen:

Diese werden als Vollzeit- oder Teilzeitstudium organisiert. Die Notwendigkeit der effektiven Präsenz der Doktorand/innen kann von einer Promotionsschule zur anderen variieren und ist auch vom individuellen Programm der jeweiligen Doktorand/innen abhängig. Diese wird vom wissenschaftlichen Betreuer/in je nach den Charakteristika des Programms des Promotionsstudiums, mit der Einhaltung der Richtlinien Doktoratsschule bestimmt. Die universitären Promotionsprogramme werden aus den Mitteln der staatlichen Zuwendungen, mit der Zahlung eines Studienbeitrags oder aus anderen gesetzlich geregelten Mitteln gefördert. Die Promotionsförderungen aus staatlichen Mitteln, welche die Vollzeit-Promotion aufrecht erhalten beinhalten auch ein monatliches Stipendium; die Teilzeit-Promotion umfasst kein Promotionsstipendium. Eine Doktorand/in kann eine einzige Staatliche Förderung für ein einziges Promotionsprogramm in Anspruch nehmen.

Die universitären Promotionsproigramme können die folgenden zwei Formen annehmen:

  1. Die wissenschaftliche Promotion.

    Diese hat als Zweck das Verfassen, auf der Grundlage der wissenschaftlichen Methoden und der originellen wissenschaften Erkenntnisse, eines international relevanten wissenschaftlichen Werkes. Dieses stellt eine Bedingung für eine Karriere im höheren Bildungs- und Forschungswesen dar. Nach dem Abschluss der wissenschaftlichen Promotion verleiht die Babeş-Bolyai-Universität das Diplom und den Doktortitel, mit dem Kürzel Dr. In der entsprechenden Urkunde werden ausdrücklich das Fachgebiet und der disziplinäre oder interdisziplinäre Charakter der Promotion genannt.

  2. Die berufliche Promotion, in den Künsten oder im Sport.

    Diese hat als Finalität die Erzeugung origineller Erkenntnisse, auf der Grundlage der Anwendung wissenschaftlicher Methoden und der systematischen Reflexion über den künstlerischen Schöpfungen oder sportlicher Leistungen auf der höchsten nationalen oder internationalen Ebene, welche die Grundlage für eine berufliche Karriere im höheren Bildungs- und Forschungswesen in Künsten oder Sport bieten können. Nach der Absolvierung der beruflichen Promotion verleiht die Babeş-Bolyai-Universität das Diplom und den Titel eines Doktors mit dem Kürzel Dr. P. In der entsprechenden Urkunde werden ausdrücklich das Fachgebiet und der berufliche Charakter der Promotion genannt. Im Bereich der Künste und des Sports kann ein wissenschaftliches Promotionsstudium organisiert werden, wenn die Forschungsthematik den Bestimmungen des Punktes a. entspricht.

Das Promotionsstudium der Doktorand/innen wird auf eine Dauer von drei Studienjahren geplant (mit je zwei Semestern); diese umfassen:

  1. Ein Bildungsprogramm begründet auf ein höheres Studium im Rahmen einer Promotionsschule mittels Lehrveranstaltungen in einer institutionalisierter Form;
  2. Ein individuelles Programm der wissenschaftlichen Forschung/künstlerischen Kreation.

Das Promotionsstudium endet mit der öffentlichen Verteidigung einer originellen Arbeit, genannt Dissertation, welches das Ergebnis der Forschungstätigkeit oder der künstlerischen Kreation des Doktoranden/Doktorandin während des Promotionsstudiums ist. Auf der Grundlage der Dissertation und ihrer öffentlichen Defension wird über die Verleihung des Doktortitels entschieden. Das Promotionsstudium findet auf der Grundlage eines

statt, geschlossen zwischen dem Doktoranden, dem wissenschaftlichen Betreuer/in und der Babeş-Bolyai-Universität. Der Vertrag kann aus gesundheitlichen Gründen, während der Karenzzeit und des Mutterschaftsurlaubs oder aus anderen Begründungen ausgesetzt werden. Jede Unterbrechung des Promotionsstudiums muss am ersten Tag des Beginns eines Semesters anfangen und mit dem letzten Tag eines Semesters enden, so dass diese ein Anzahl ganzer Semester beträgt. Man kann eine Unterbrechung von insgesamt 6 Semester gewähren; diese werden vom Leiter des Institus für Promotionsstudien, auf Antrag der jeweiligen Doktorand/in, mit der Genehmigung der wissenschaftlichen Betreuer/in und mit der Zustimmung des Rates der Promotionsschule veranlasst.

Die Zulassung zum Promotionsstudium
Die Zulassung erfolgt durch eine jährliche Ausschreibung des Instituts für Promotionsstudien, welche in der Regel am Anfang des akademischen Jahres stattfindet. An dieser können sich nur Bewerber/innen mit einem Masterdiplom oder einem gleichwertigen Abschluss beteiligen. Die Anmeldung zur Zulassung zum Promotionsstudium in einem gewissen Studienbereich kann unabhängig von dem Studienbereich des Bachelor- oder Masterdiploms erfolgen. Bei der Anmeldung wird der Bewerber/in eine wissenschaftliche Betreuer/in aus der Liste des jeweiligen Fachbereiches wählen und wird sich an dem Zulassungswettbewerb beteiligen. Im Fall einer erfolgreichen Zulassung wird der gewählte Betreuer/in das Promotionsstudium der Doktorand/in im Rahmen der Promotionsschule koordinieren. Während des Promotionsstudiums wird die Doktorand/in auch durch einem Beirat, gebildet aus drei Lehr- oder Forschungskräfte der Universität koordiniert, welche den Doktortitel besitzen und mindestens die Stelle eines Lektors oder wissenschaftlicher Mitarbeiter/in der III. Stufe einnehmen. Die Zusammensetzung dieses Beirats  wird vom wissenschaftlichen Betreuer/in festgelegt, nach einer Besprechung mit der Doktorand/in, innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tage ab der Immatrikulation. Für alle Fachbereiche gelten für die Zulassung zum Promotionsstudium zwei Prüfungen:

  1. Eine schriftliche Fachprüfung, auf der Grundlage einer im Vorhinein (mindestens zwei Monate vor der Prüfung) vom wissenschaftlichen Betreuer/in bekanntgegebenen Thematik;
  2. Ein Interview zur Evaluation der wissenschaftlichen und künstlerischen Interessen der Bewerber/in, ihrer Fähigkeiten in der Forschung oder der künstlerischen Kreation sowie des vorgeschlagenen Themas.

Je nach den Charakteristika des jeweiligen Fachbereiches können im Rahmen der Zulassungsprüfung auch andere Proben (auch eliminatorische), auf Antrag der Betreuer/innen und mit der Zustimmung des Rates der Promotionsschule eingeführt werden.

Das Studienprogramm auf der Grundlage des höheren Universitätsstudiums
Dieses Programm ist ein Mittel für die Bereicherung der Kenntnisse der Doktorand/innen und dient dem guten Ablauf des individuellen Programms der wissenschaftlichen Forschung oder künstlerischen Kreation, sowie der Aneignung der höheren, für das Promotionsstudium spezifischen Kompetenzen. Im Rahmen des Studienprogramms beteiligen sich die Doktorand/innen im ersten Jahrgang des Promotionsstudiums an den Tätigkeiten von 3 bis 4 Disziplinen des höheren Promotionsstudiums. Die Disziplinen dieses Programms werden vom wissenschaftlichen Betreuer/in im Einvernehmen mit dem Doktorand/in und dem Beirat der Promotionsschule festgelegt. Diese können aus dem Studienangebot der jeweiligen Promotionsschule oder einer anderen Promotionsschule der Babeş-Bolyai-Universität gewählt werden, müssen aber in einem und demselben Semester stattfinden. Das Studium einer jeden Disziplin kann mit einer Prüfung abgeschlossen werden, der Doktorand/in muss sich aber an dieser Prüfung nicht verpflichtend beteiligen. Falls die Option in dieser Richtung ausfällt, muss der Doktorand/in beim Leiter/in der Promotionsschule die Festlegung, innerhalb der Prüfungszeit der Fakultäten, des Termins der Prüfung sowie die Ernennung einer Prüfungskommission beantragen. Das Ergebnis der Prüfung wird mit sehr gut, gut, zureichend oder unzureichend bewertet. Das Ergebnis dieser Prüfung kann die Laufbahn der Doktorand/in im Rahmen des Promotionsstudiums oder die entsprechende Förderung nicht bedingen. Für jede studierte Disziplin im Rahmen des höheren Studiums erhalten die Doktorand/innen ein Zertifikat; falls eine Prüfung erfolgt ist, wird deren Benotung im Zertifikat eingetragen.
Das individuelle Programm der wissenschaftlichen Forschung/künstlerischer Kreation
Dieses Programm hat als Hauptziel das Verfassen der Dissertation der Doktorand/in. Diese Tätigkeit findet während der gesamten Dauer des Promotionsstudiums statt. Die Verantwortung bezüglich der Struktur, des Inhalts, des Ablaufs und der Organisierung des individuellen Programms der wissenschaftlichen Forschung oder künstlerischen Kreation liegt beim wissenschaftlichen Betreuer/in. Dieses Programm setzt die Teilnahme der Doktorand/in an mehreren wissenschaftlichen oder künstlerischen Projekte voraus, welche vom wissenschaftlichen Betreuer/in festgelegt werden. Für einen kohärenten Ablauf werden im Rahmen des individuellen Programms drei mündliche Präsentationen vor dem wissenschaftlichen Betreuer/in und des unterstützenden Beirates eingeplant:

  1. Im ersten Jahr des Promotionsstudiums wird die Doktorand/in das eigene Projekt vorstellen;
  2. Im zweiten und dritten Studienjahr wird die Doktorand/in je einen Bericht über den Verlauf der wissenschaftlichen Forschung/künstlerischen Kreation und die Ergebnisse der Tätigkeiten präsentieren.

Nach jeder Präsentation wird ein Protokoll verfasst, in welchem die wichtigsten Bemerkungen und Vorschläge des wissenschaftlichen Betreuer/in und des Beirates aufgenommen werden. Neben diesen fest geplanten Präsentationen hat die Doktorand/in die Verpflichtung, Tätigkeitsberichte dem wissenschafltichen Betreuer/in und dem Beirat vorzulegen, wann immer dies verlangt wird. Die Details des individuellen Programms des Studiums und der Forschung werden in einem

eingetragen, welcher vom Doktorand/in und dem wissenschaftlichen Betreuer/in verfasst wird. Dieser unterliegt der Genehmigung des Beirates der Promotionsschule und wird beim Sekretariat des Instituts für Promotionsstudien innerhalb von 30 Tagen vom Datum der Immatrikulation der zum Studium zugelassenen Doktorand/innen, welches vom Universitätssenat festgelegt wird, eingereicht. Der individuelle Plan des Promotionsstudiums bildet eine Beilage des Promotions-Studienvertrags. Nach der Fertigstellung der Dissertation wird je ein Exemplar des Plans dem wissenschaftlichen Betreuer/in und den Mitgliedern des unterstützenden Beirates zwecks Evaluation überreicht. Die Organisierung der öffentlichen Defension kann nur angefangen werden, nachdem der wissenschaftliche Betreuer/in und die Mitglieder des Beirats ihre schriftliche Zustimmung für das Stattfinden der Defension gegeben haben.

Die öffentliche Defension der Dissertation
Für die Defension wird der wissenschaftliche Betreuer/in eine Kommission, genannt Promotionskommission, vorschlagen. Diese ist gebildet aus einem Vorsitzenden, dem wissenschaftlichen Betreuer/in und mindestens drei Referent/innen, von welchen nur einer der Babeş-Bolyai-Universität gehörig sein darf. Nach der Genehmigung dieser Kommission durch den Rat der Promotionsschule und dem Leiter/in des Instituts für Promotionsstudien, werden der wissenschaftliche Betreuer/in und die Referent/innen je einen Evaluationsbericht über die Dissertation in 30 Tagen nach dem Erhalten der Dissertation verfassen. Die Organisierung der Defension kann vom Sekretariat des Instituts für Promotionsstudien nur nach dem Empfang dieser Berichte angefangen werden. Diese unterliegen der Genehmigung der Leiter/in des Instituts für Promotionsstudien. Nach der Genehmigung der Abhaltung der Defension wird der wissenschaftliche Betreuer/in den Termin dafür bekanntgeben. Zwischen der Genehmigung der Defension und deren eigentlichem Abhaltung müssen mindestens 15 Tage vergehen. Die öffentliche Defensionen der Dissertationen werden unter der Sektion Abhaltung der Defensionen auf der Webseite des Instituts für Promotionsstudien bekanntgegeben. Die Defension wird vom Vorsitzenden der Promotionskommission geleitet und umfasst folgende Etappen:

  1. Die Präsentation des Inhalts der Dissertation durch die Doktorand/in;
  2. Das Vorlesen der Evaluationsberichte durch den wissenschaftlichen Betreuer/in und den Referent/innen;
  3. Die Präsentation der Vorschläge diverser Fachleute, welche die Dissertation oder ihre Kurzfassung analysiert haben, durch den Kommissionsvorsitzenden;
  4. Eine Debatte über die Dissertation, durch Fragen welche von den Mitgliedern der Promotionskommission oder vom Publikum dem Doktorand/in gestellt werden.

Die Debattierung der Dissertation (in anderen Ländern defense/défense/Verteidigung/megvédés genannt), ist ein verpflichtender Bestandteil der Defension und wird im Protokoll der Sitzung festgehalten. Diese muss den zentralen Punkt der öffentlichen Defension darstellen und hat als Zweck die Evidenzierung der Kenntnisse des Kandidaten/Kandidatin im jeweiligen Fachbereich sowie der originellen Elemente der Dissertation. Auf der Grundlage der öffentlichen Defension und der Evaluationsberichte wird die Kommission eine Beratung über die Bewertung der Dissertation anregen. Jedes Mitglied der Kommission wird die eigene Bewertung abgeben: hervorragend, sehr gut, gut, zureichend oder unzureichend. Die Bewertung welche von der absoluten Mehrheit der Kommissionsmitglieder gegeben wurde, wird zum Beschluss der gesamten Kommission. Wenn die Kandidat/in alle Etappen des individuellen Plans der wissenschaftlichen Forschung/künstlerischer Kreation erfüllt hat, und die Dissertation positiv bewertet wurde, wird die Kommission beschließen, den Doktortitel zu verleihen. Durch die Vermittlung des Instituts für Promotionsstudien wird dieser Beschluss an den Nationalen Rat für Anerkennung der universitären Titeln, Diplome und Zertifikate (CNATDCU) weitergeleitet. Falls die Bewertung unzureichend gegeben wurde, wird die Kommission die Inhaltselemente der Dissertation nennen, welche umgestaltet oder abgeändert werden müssen, und es muss eine erneute Defension mit der Beteiligung derselben Kommission stattfinden, innerhalb einer von der Kommission festgelegten Termins. Der Doktortitel wird durch Beschluss des Ministers für Bildung, Forschung, Jugend und Sport, infolge der Genehmigung der Dissertation durch die CNATDCU verliehen; auf der Grundlage dieser Verordnung wird die Babeş-Bolyai-Universität die entsprechende Urkunde ausstellen.

Die Verlängerung des Promotionsstudiums
In speziellen Fällen, wenn eine Doktorand/in die im Programm des höheren Studiums und der wissenschaftlichen Forschung/künstlerischen Kreation festgelegten Verpflichtungen erfüllt hat, aber innerhalb von 6 Semestern (einschließlich die gemäß der Vorschriften gestatteten Unterbrechungen) seit der Immatrikulation die Dissertation nicht fertiggestellt hat, kann der wissenschaftliche Betreuer/in, mit der Zustimmung des Beirates der Promotionsschule, eine Verlängerung des Studiums von 2 bis 4 Semestern, im Rahmen der vorhandenen Fördermittel beantragen. Die Verlängerung kann nur ein eniziges Mal gestattet werden; der entsprechende Antrag wird vom wissenschaftlichen Betreuer/in beim Sekretariat des Instituts für Promotionsstudien eingebracht und muss vom Universitätssenat genehmigt werden. Für die Zeit der Verlängerung und jede Unterbrechung werden die entsprechenden Zusätze zu dem Studienvertrag verfasst. Falls die Doktorand/in innerhalb der im Studienvertrag und seinen Zusätzen vereinbarten Fristen die Dissertation nicht fertigstellen und öffentlich verteidigen konnte, kann noch eine Wartefrist von höchstens 2 Jahre in Anspruch genommen werden; falls die Verpflichtungen innerhalb dieser Frist nicht erfüllt werden können, erfolgt die Exmatrikulation der Doktorand/in.

Studienbeiträge für die beitragspflichtigen Doktorand/innenplätze

Die Verpflichtungen der Doktorand/innen auf beitragspflichtigen Plätze

Für die Doktorand/innen auf beitragspflichtigen Studienplätze bestimmt der Universitätssenat für jedes akademische Jahr, aufgrund der Vorschläge der Fakultätenräte, die Höhe des Studienbeitrags und der Gebühr für die öffentliche Defension. Diese werden bis zum Datum am welchen die Zulassungsprüfungen für das Promotionsstudium in demselben akademischen Jahr stattfinden, bekanntgegeben und werden von den Fakultäten eingesammelt. Während des Promotionsstudiums, ausschließlich der Unterbrechungen oder der gewährten Wartefrist, wird der beitragspflichtige Doktorand/in die für jedes Semester entsprechenden Studienbeiträge einbezahlen, unter den vom Universitätssenat festgelegten Bedingungen, einschließlich des Semesters in welchem die öffentliche Defension stattfindet, zusammen mit der entsprechenden Gebühr für die Defension. Eine Doktorand/in wird als Promotionsstudierende in der Zeitspanne zwischen der Immatrikulation und der Defension oder Exmatrikulation betrachtet. Der Studienbeitrag für ein Semester eines akademischen Jahres beträgt 50% des jährlichen Studienbeitrags, wie dieser für das laufende akademische Jahr bestimmt wurde. Die beitragspflichtige Doktorand/in, welche/r das Studium am Ende des ersten Semesters eines Studienjahres unterbrechen wird (bzw. das Studium nach einer Unterbrechung Anfang des zweiten Semesters eines akademischen Jahres wieder aufnimmt), wird den Studienbeitrag nur für das erste Semester (bzw. das zweite Semester) des jeweiligen akademischen Studienjahres zahlen müssen. Falls die beitragspflichtige Doktorand/in den Studienbeitrag für jedes der zwei Semester eines akademischen Jahre zahlen muss, kann diese/r die für das gesamte akademische Jahr entsprechende Summe in einer einzigen Zahlung entrichten (bis am 15. Oktober), oder höchstes in vier Tranchen, wie folgt:

  1. Bis am 15. Oktober mindestens 25% der Summe;
  2. Bis am 5. Dezember mindestens 50% der Summe;
  3. Bis am 15. März mindestens 75% der Summe;
  4. Bis am 15. Mai den ganzen Betrag.

Diejenigen Doktorand/innen, welche in einem gewissen akademischen Jahr nur den für ein Semester entsprechenen Betrag zahlen müssen, können dies in einer einzigen Zahlung (bis am 15. Oktober im Fall des ersten Semesters und bis am 15. März für den zweiten Semester), oder in höchstens zwei Tranchen einzahlen, so dass:

  1. Bis am 15. Oktober mindestens 50% der für das erste Semester und bis am 5. Dezember die ganze für das erste Semester entsprechendee Summe;
  2. Bis am 15. März mindestens 50% der für das zweite Semester entsprechende Summe und bis am 15. Mai die gesamte Summe entsprechend dem zweiten Semester.
Die Promotion mit Doppelbetreuung

Das Promotionsstudium kann auch mit doppelter Betreuung stattfinden; in diesem Fall verläuft die Tätigkeit des an der Babeş-Bolyai studierenden Doktoranden unter der Betreuung zweier wissenschaftlicher Betreuer/innen. Die Wahl einer zweiten Betreuer/in erfolgt nach der Immatrikulation der Doktorand/in, mit der Zustimmung der ersten wissenschaftlichen Betreuer/in. Der zweite Betreuer/in kann eine Betreuer/in von einer der Promotionsschulen der Babeş­-Bolyai-Universität oder von einer anderen Einrichtung welche Promotionsstudien, aus dem In- und Ausland sein. Falls die zweite Betreuer/in an der Babeş-Bolyai-Universität tätig ist, muss der Studienbereich, in welchem dieser Dissertationen betreut, verschieden von dem der ersten Betreuer/in sein, mit der Ausnahme der Situation in welcher diese/r das Alter von 65 Jahren überstiegen hat. Falls beide Betreuer/innen an der Babeş-Bolyai-Universität tätig sind, wird unter ihnen eine Vereinbarung über die Doppelbetreuung abgeschlossen, welche vom Leiter/in des Instituts für Promotionsstudien genehmigt wird und welche die Verpflichtungen einer jeden Betreuer/in festlegt. Falls die zweite Betreuer/in nicht an der Babeş-Bolyai-Universität tätig ist, wird eine Vereinbarung zwischen der Universität und der Einrichtung abgeschlossen, an welcher der zweite Betreuer/in tätig ist. Diese Vereinbarung muss die Details der Organisierung und des Ablaufs der Promotion an beiden Einrichtungen, einschließlich deren finanziellen Verpflichtungen, entsprechend der in der doppelten Betreuung gespielten Rolle und der einschlägigen Gesetzgebung regeln. Im Fall einer Promotion mit Doppelbetreuung, wo beide Betreuer/innen an rumänischen Einrichtungen tätig sind, wird auch bestimmt, welche von diesen die Hauptbetreuer/in ist. Der Doktorand/in wird als der Einrichtung der Hauptbetreuer/in zugehörig betrachtet, einschließlich was die Regelung der Lehr- und Forschungstätigkeiten bei dem Betreuer/in betrifft.