Die öffentliche Defension der Dissertationen

Gemäß der Übergangsbestimmungen des Kodizes des Promotionsstudiums werden die Doktorand/innen in zwei Kategorien eingeteilt:

  1. Die erste Kategorie umfasst jene Doktorand/innen deren Dissertationen einer vorläufigen Begutachtung im Rahmen des Lehrstuhls oder des Forschungsteams bis am 1. Oktober 2011 unterzogen wurden und eine Freigabe zur Defension erfolgt ist. Die Doktorand/innen dieser Kategorie haben lediglich die Verpflichtung, die Dissertation öffentlich zu verteidigen und in diesen Fällen sind die Bestimmungen des Kapitels VIII der Regierungsverordnung Nr. 567/2005 betreffend die Organisierung und den Ablauf der Promotionsstudien anwendbar.
  2. Die zweite Kategorie umfasst die anderen Doktorand/innen die nicht zur ersten Kategorie gezählt werden; in diesen Fällen sind die Bestimmungen des Kodizes betreffend die Promotionsstudien anwendbar, einschließlich der Organisierung der öffentlichen Defension.

Ab dem 1. Oktober 2011 sind zwei Modalitäten der Vorbereitung und des Ablaufes der Defension vorhanden; diese werden in den folgenden Abschnitten vorgestellt:

Vorbereitung und Ablauf der Defension – gemäß dem Kodizes des Promotionsstudiums

Vorbereitung und Ablauf der Defension – gemäß der Regierungsverordnung Nr. 567/2005