Studienbeiträge für die beitragspflichtigen Doktorand/innenplätze

Die Staatsbürger/innen Rumäniens, der EU-Länder, der Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweizerischen Konföderation bezahlen den jährlichen Studienbeitrag sowie die Gebühr für die öffentliche Defension an das Sekretariat der jeweiligen Fakultät. Alle weiteren Informationen in Betreff der Zahlungsmodalitäten sind bei den Fakultätssekretariaten zu erhalten. Nach der erfolgten Einzahlung haben die Doktorand/innen die Verpflichtung, Kopien der Zahlungsbelege dem Sekretariat des Instituts für Promotionsstudien vorzulegen.

PRÄZISIERUNGEN DES UNIVERSITÄTSSENATS IN BETREFF DER BEITRÄGE DER ZAHLUNGSPFLICHTIGEN DOKTORAND/INNEN

  1. Für das akademische Jahr 2016-2017 sind die Studienbeiträge durch den Beschluss des Universitätssenats Nr. 4619 / 14.03.2016 bestimmt
  2. Die Doktorand/innen, Bürger/innen von Staaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweizerischen Konföderation werden in jedem Studienjahr die monatlichen Beiträge zahlen, welche vom Universitätssenat für die gesamte Dauer von 9 Monaten des Studienjahres, einschließlich des Praktikums (in diesem Fall 10 Monate) bestimmt wurden;
  3. Die Doktorand/innen auf beitragspflichtigen Plätze aus allen Jahren der Immatrikulation, einschließlich diejenigen, die ihr Studium verlängern oder fortsetzen, werden die Gebühr für die öffentliche Defension entsprechend dem akademischen Jahr, in welchem diese stattfindet, bezahlen.
  4. Die Studienbeiträge beinhalten keine Unterkunfts- oder Verpflegungskosten.