Diese Vorschrift beachtet die Änderungen des Kodizes des Promotionsstudiums durch die Regierungsverordnung Nr. 134/2016 und den Vorschriften zum Aufbau und Wirkung der CNATDCU genehmigt durch die Ministerialverordnung Nr. 3482 vom 24.03.2016.
VORBEREITUNGSTÄTIGKEITEN BIS ZUM EINREICHEN DER DISSERTATION BEIM SEKRETARIAT DES INSTITUTS FÜR PROMOTIONSSTUDIEN |
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1. Die Doktorand/in übergibt die Dissertation in digitaler Form dem Leiter/in der Promotionsschule, zwecks Durchführung der Ähnlichkeitsanalyse. Gleichzeitig wird ein Antrag an die Promotionsschule gestellt, in Betreffe der Durchführung der Ähnlichkeitsanalyse und der Begutachtung der Dissertation durch den begleitenden Beirat, genehmigt durch die wissenschaftliche Betreuer/in, zwecks einer vorläufigen Präsentation. Die Promotionsschule wird die Ähnlichkeitsanalyse auf der Grundlage der Vorschriften betreffend die Vermeidung des Plagiats durchführen. Die Dauer dieser Überprüfung darf nicht 30 Tage ab dem Einreichdatum überschreiten.
2.Der Bericht über die Ähnlichkeit der Dissertation wird dem Betreuer/in weitergeleitet; dieser wird einen entsprechenden Beschluss verfassen. 3.Die vorläufige Präsentation der Dissertation findet vor dem begleitenden Beirat an derselben Promotionsschule statt. Diese kann öffentlich sein; es wird ein Protokoll aufgenommen, in welchem die Beschlüsse der Betreuer/in und der Mitglieder des Beirats in Betreff des offiziellen Einreichens der Dissertation und die Abhaltung der öffentlichen Defension enthalten werden. Dieses Protokoll wird das Einverständnis der Betreuer/in und jedes einzelnen Mitglieds des Beirates zur Abhaltung der Defension beinhalten und wird von einem entsprechenden Referat des Betreuer/in begleitet. Die Dauer der Begutachtung der DDissertation durch den Beirat darf nicht 30 Tage überschreiten. 4.Infolge des Beschlusses der wissenschaftlichen Betreuer/in und der Mitglieder des Beirats wird der Doktorand/in folgende Unterlagen beim Institut für Promotionsstudien vorlegen: |
DIE NOTWENDIGEN UNTERLAGEN FÜR DAS OFFIZIELLE EINREICHEN DER DISSERTATION BEIM INSTITUT FÜR PROMOTIONSSTUDIEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE DEFENSION |
A. SCHRIFTLICHE UNTERLAGEN:
B. DIGITALISIERTE UNTERLAGEN:2 CD-s oder DVD-s mit folgendem Inhalt:
Bemerkung: die PDF-Dateien werden durch Konvertierung des Texts und nicht deren Bilder erstellt, mit der Ausnahme der Audio- Video- und Grafikdarstellungen; die Search-Funktion muss in den PDF-Dateien aktiv sein. Die Exemplare der Dissertation und der Kurzfassungen werden gedruckt, im A4-Format eingereicht, zusammen mit den entsprechenden PDF-Dateien, auf 2zwei Read-Only CD-s oder DVD-s. Das Sekretariat des Instituts für Promotionsstudien wird eine entsprechende Bescheinigung für das offizielle Einreichen der Dissertation zwecks öffentlicher Defension erstellen, gemäß der geltenden Vorschriften. |
DIE NOTWENDIGEN UNTERLAGEN FÜR DIE ORGANISIERUNG DER ÖFFENTLICHEN DEFENSION DURCH DAS INSTITUT FÜR PROMOTIONSSTUDIEN |
Diese werden spätestens 23 Tage vor dem festgelegten Datum der öffentlichen Defension eingereicht. SCHRIFTLICHE UNTERLAGEN:
Es werden noch folgende Unterlagen, eingescannt vom Institut für Promotionsstudien vorgelegt, zwecks Weiterleitung zum CNATDCU:
Die Organisierung der öffentlichen Defension kann vom Sekretariat des Instituts für Promotionsstudien eingeleitet werden, nachdem die Gutachten der Betreuer/innen und aller Referent/innen eingegangen sind. Die Abhaltung der Defension wird vom Leiter/in des Instituts für promotionsstudien genehmigt, und das Sekretariat wird dies auf der Webseite des Instituts mindestens 20 Tage vor dem vorgeschlagenen Datum bekanntgeben ( doctorat.ubbcluj.ro ); dies wird auch in gedruckter Form im Schaukasten der Promotionsschule öffentlich gemacht. |
RESERVIERUNG DER UNETRKÜNFTE FÜR DIE REFERENT/INNENEs wird vorgeschlagen, diese Reservierungen mindestens 7 Tage vor dem Datum der Defension vorzunehmen. UNTERLAGEN ZWECKS BEZAHLUNG DER REFERENT/INNENUm die Bezahlung der Referent/innen der Kommissionen einleiten zu können, werden bei der Personalverwaltung der BBU folgende Unterlagen benötigt:
Falls eines der Mitglieder nicht am Datum der Defension anwesend sein kann, muss ein Dokument in zwei Exemplaren erstellt werden, nach dem folgenden Modell.
Unterlagen von den ausländischen Mitgliedern der Kommission:
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LISTE DER UNTERLAGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE DEFENSION (Speicher- und druckbare Form) |
Der Leiter/in des Instituts für Promotiomsstudien genehmigt die öffentliche Defension nur nach dem Vorlegen aller Unterlagen aus dieser Liste und aller Gutachten der Mitglieder der Kommission.
Zwischen der Genehmigung und der Abhaltung der öffentlichen Defension muss eine Frist von mindestens 20 Tagen verstreichen.