Die Vorbereitung und der Ablauf der öffentlichen Defension der Dissertation (gemäß Regierungsverordnung Nr. 567/2005)

Für die Einleitung der Organisierung der Defension wird der Doktorand/in folgende Unterlagen beim Institut für Promotionsstudien einreichen:

NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE DEFENSION DER DISSERTATION
  1. Der Antrag für die Abhaltung der Defension;
  2. Das Sitzungsprotokoll des Lehrstuhls oder des Forschungsteams in Betreff der vorläufigen Begutachtung und des Vorschlags für die Defension der Dissertation (2 Exemplare);
  3. Das Gutachten der wissenschaftlichen Betreuer/in (oder Betreuer/innen) und der Vorschlag zur Defension;
  4. Der Vorschlag der Betreuer/in betreffend die Defensionskommission, genehmigt durch den Beirat der Promotionsschule;
  5. Eine handschriftliche Erklärung der Doktorand/in mit der Bestätigung der Tatsache, dass die Dissertation ein resultat der eigenen Leistungen ist, und dass die Quellen in deren Inhalt entsprechend gekennzeichnet sind;
    (ii) dass die gesetzlichen Bestimmungen der Fälschung zur Kenntnis genommen wurden;
  6. Eine Publikationsliste aus dem Themenberiech der Dissertation, unterschrieben vom Doktorand/in und dem wissenschaftlichen Betreuer/in (2 Exemplare);
  7. Die Dissertation (2 Exemplare der endgültigen Fassung);
  8. Die Kurzfassung der Dissertation in rumänischer und einer internationaler Sprache, mit dem Inhaltsverzeichnis, den Schlüsselwörtern und der Synthase der wichtigsten Teile der Dissertation (je zwei Exemplare);
  9. Lebenslauf (2 Exemplare);
  10. Die für die CNATDCU, zwecks Validierung der Dissertation notwendigen Unterlagen:- Die Abitur- oder eine gleichwertige Urkunde;–Die Diplome des Universitätsstudiums (Bachelor und Master) oder die gleichwerigen Attests, mit den entsprechenden Beilagen oder Matrikelblätter;

    -Die Geburtsurkunde;

    – Im Fall einer Namensänderung die entsprechenden Unterlagen (Heiratsurkunde, richterlicher Beschluss usw.).

NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE DEFENSION DER DISSERTATION

Die Exemplare der Dissertation und der Kurzfassungen werden in gedruckter Form eingereicht (A4), zusammen mit den entsprechenden pdf-Dateien auf De-oder DVDs.

Die Organisierung der Defension kann vom Sekretariat des Instituts für Promotionsstudien nur nach dem Eingehen der positive ausfallenden Gutachten (je 2 Exemplare) von allen Referent/innen eingeleitet werden. Fals einer der Referent/innen feststellt, dass die Dissertation die minimalen Standards nicht erfüllt und als solche nicht akzeptiert werden kann, muss diese innerhalb einer vom Vorsitzenden der Kommission festgelegten Termins überarbeitet werden. Die überarbeitete Dissertation wird mit der schriftlichen Zustimmung der wissenschaftlichen Betreuer/in und der Mitglieder der Kommission beim Sekretariat des Instituts für Promotionsstudien eingereicht.

Die Abhaltung der Defension wird vom Leiter/in des Instituts für Promotionsstudien genehmigt. Nach dieser Genehmigung wird der wissenschaftliche Betreuer/in den Vorschlag betreffend den Datum der Defension dem Sekretariat des Instituts für Promotionsstudien mitteilen. Das Zeitintervall zwischen der Genehmigung und der effektiven Abhaltung der Defension muss mindestens 15 Tage betragen.