Die Habilitation bestätigt die Fähigkeit einer Person, Promotionsdissertationen zu betreuen.
Um sich für das Erlangen des Habilitationsattests anzumelden, müssen die Bewerber/innen die minimalen Standards erfüllen, welche für die Stellung eines Universitätsprofessors oder wissenschaftlichen Mitarbeiters I. Stufe gemäß den Vorschriften der CNATCDU, genehmigt durch Verordnung des Ministeriums für Unterricht und Forschung festgelegt sind.
Das Habilitationsattest und die Eigenschaft eines wissenschaftlichen Betreuers von Dissertationen wird durch Verordnung des Ministeriums verliehen, auf der Grundlage des Vorschlages der Kommission für die Anerkennung der universitären Titeln, Diplome und Zertifikate (CNATDCU).
Die öffentliche Verteidigung der Dissertation bildet den Abschluss des 3. Zyklus des Universitätsstudiums durch die Doktorand/innen.
Die Dissertation ist das Ergebnis der Tätigkeiten im Bereich der wissenschaftlichen Forschung oder der künstlerischen Kreation während des universitären Promotionsstudiums. Diese muss die Bedingungen der jeweiligen Promotionsschulen erfüllen.
Auf der Grundlage der Dissertation und ihrer öffentlicher Verteidigung wird für oder gegen das Verleihen des Doktortitels optiert. Der Doktortitel wird durch Ministerialverordnung infolge der Validierung der Doktorarbeit durch die Kommission für die Anerkennung der universitären Titeln, Diplome und Zertifikate verliehen.