- Das Nationale Bildungsgesetz Nr. 1/2011,
- Regierungsbeschluss Nr. 681/2011 betreffend die genehmigung des Kodizes der universitären Promotionsstudien,
- Vorschrift der Babeş-Bolyai-Universität betreffend die Organisierung und den Ablauf der universitären Promotionsstudien.
Diese werden als Vollzeit- oder Teilzeitstudium organisiert. Die Notwendigkeit der effektiven Präsenz der Doktorand/innen kann von einer Promotionsschule zur anderen variieren und ist auch vom individuellen Programm der jeweiligen Doktorand/innen abhängig. Diese wird vom wissenschaftlichen Betreuer/in je nach den Charakteristika des Programms des Promotionsstudiums, mit der Einhaltung der Richtlinien Doktoratsschule bestimmt. Die universitären Promotionsprogramme werden aus den Mitteln der staatlichen Zuwendungen, mit der Zahlung eines Studienbeitrags oder aus anderen gesetzlich geregelten Mitteln gefördert. Die Promotionsförderungen aus staatlichen Mitteln, welche die Vollzeit-Promotion aufrecht erhalten beinhalten auch ein monatliches Stipendium; die Teilzeit-Promotion umfasst kein Promotionsstipendium. Eine Doktorand/in kann eine einzige Staatliche Förderung für ein einziges Promotionsprogramm in Anspruch nehmen.
Die universitären Promotionsproigramme können die folgenden zwei Formen annehmen:
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Die wissenschaftliche Promotion.
Gemäß dem Hochschulbildungsgesetz 199/2023, geändert durch die Notverordnung 95 vom 28. Juni 2024 und der Ministerialverordnung 3020/2024 zur Genehmigung der Rahmenverordnung für Promotionsstudiengänge, kann das wissenschaftliche Doktorat, dessen Ziel die Produktion von origineller, international relevanter wissenschaftlicher Erkenntnis auf Basis wissenschaftlicher Methoden ist, nur in Vollzeitbildung organisiert werden. Das wissenschaftliche Doktorat ist eine Voraussetzung für eine berufliche Laufbahn im Hochschulwesen und in der Forschung.
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Die berufliche Promotion.
Gemäß dem Hochschulbildungsgesetz 199/2023, geändert durch die Notverordnung 95 vom 28. Juni 2024 und der Ministerialverordnung 3020/2024 zur Genehmigung der Rahmenverordnung für Promotionsstudiengänge, zielt das berufliche Doktorat in allen Bereichen, einschließlich des dualen Hochschulwesens, auf die Produktion von originellem Wissen ab, das auf der Anwendung wissenschaftlicher Methoden, systematischer Reflexion oder angewandter Forschung zu künstlerischen Schöpfungen, nationalen und internationalen Hochleistungssportarten oder Themen von praktischer Bedeutung basiert und eine Grundlage für eine berufliche Laufbahn im Hochschulwesen und in der Forschung in den entsprechenden Bereichen bildet. Berufliche Promotionsstudiengänge können in der Regel in Vollzeitbildung organisiert werden. Abweichend von den oben genannten Bestimmungen können Promotionsstudiengänge auch in Teilzeitbildung organisiert werden.
Das Promotionsstudium der Doktorand/innen wird auf eine Dauer von vier Studienjahren geplant (mit je zwei Semestern); diese umfassen:
- Ein Bildungsprogramm begründet auf ein höheres Studium im Rahmen einer Promotionsschule mittels Lehrveranstaltungen in einer institutionalisierter Form;
- Ein individuelles Programm der wissenschaftlichen Forschung/künstlerischen Kreation.
Das Promotionsstudium endet mit der öffentlichen Verteidigung einer originellen Arbeit, genannt Dissertation, welches das Ergebnis der Forschungstätigkeit oder der künstlerischen Kreation des Doktoranden/Doktorandin während des Promotionsstudiums ist. Auf der Grundlage der Dissertation und ihrer öffentlichen Defension wird über die Verleihung des Doktortitels entschieden. Das Promotionsstudium findet auf der Grundlage eines
statt, geschlossen zwischen dem Doktoranden, dem wissenschaftlichen Betreuer/in und der Babeş-Bolyai-Universität. Der Vertrag kann aus gesundheitlichen Gründen, während der Karenzzeit und des Mutterschaftsurlaubs oder aus anderen Begründungen ausgesetzt werden. Jede Unterbrechung des Promotionsstudiums muss am ersten Tag des Beginns eines Semesters anfangen und mit dem letzten Tag eines Semesters enden, so dass diese ein Anzahl ganzer Semester beträgt. Man kann eine Unterbrechung von insgesamt 6 Semester gewähren; diese werden vom Leiter des Institus für Promotionsstudien, auf Antrag der jeweiligen Doktorand/in, mit der Genehmigung der wissenschaftlichen Betreuer/in und mit der Zustimmung des Rates der Promotionsschule veranlasst.
- Eine schriftliche Fachprüfung, auf der Grundlage einer im Vorhinein (mindestens zwei Monate vor der Prüfung) vom wissenschaftlichen Betreuer/in bekanntgegebenen Thematik;
- Ein Interview zur Evaluation der wissenschaftlichen und künstlerischen Interessen der Bewerber/in, ihrer Fähigkeiten in der Forschung oder der künstlerischen Kreation sowie des vorgeschlagenen Themas.
Je nach den Charakteristika des jeweiligen Fachbereiches können im Rahmen der Zulassungsprüfung auch andere Proben (auch eliminatorische), auf Antrag der Betreuer/innen und mit der Zustimmung des Rates der Promotionsschule eingeführt werden.
- Im ersten Jahr des Promotionsstudiums wird die Doktorand/in das eigene Projekt vorstellen;
- Im zweiten und dritten Studienjahr wird die Doktorand/in je einen Bericht über den Verlauf der wissenschaftlichen Forschung/künstlerischen Kreation und die Ergebnisse der Tätigkeiten präsentieren.
Nach jeder Präsentation wird ein Protokoll verfasst, in welchem die wichtigsten Bemerkungen und Vorschläge des wissenschaftlichen Betreuer/in und des Beirates aufgenommen werden. Neben diesen fest geplanten Präsentationen hat die Doktorand/in die Verpflichtung, Tätigkeitsberichte dem wissenschafltichen Betreuer/in und dem Beirat vorzulegen, wann immer dies verlangt wird. Die Details des individuellen Programms des Studiums und der Forschung werden in einem
eingetragen, welcher vom Doktorand/in und dem wissenschaftlichen Betreuer/in verfasst wird. Dieser unterliegt der Genehmigung des Beirates der Promotionsschule und wird beim Sekretariat des Instituts für Promotionsstudien innerhalb von 30 Tagen vom Datum der Immatrikulation der zum Studium zugelassenen Doktorand/innen, welches vom Universitätssenat festgelegt wird, eingereicht. Der individuelle Plan des Promotionsstudiums bildet eine Beilage des Promotions-Studienvertrags. Nach der Fertigstellung der Dissertation wird je ein Exemplar des Plans dem wissenschaftlichen Betreuer/in und den Mitgliedern des unterstützenden Beirates zwecks Evaluation überreicht. Die Organisierung der öffentlichen Defension kann nur angefangen werden, nachdem der wissenschaftliche Betreuer/in und die Mitglieder des Beirats ihre schriftliche Zustimmung für das Stattfinden der Defension gegeben haben.
- Die Präsentation des Inhalts der Dissertation durch die Doktorand/in;
- Das Vorlesen der Evaluationsberichte durch den wissenschaftlichen Betreuer/in und den Referent/innen;
- Die Präsentation der Vorschläge diverser Fachleute, welche die Dissertation oder ihre Kurzfassung analysiert haben, durch den Kommissionsvorsitzenden;
- Eine Debatte über die Dissertation, durch Fragen welche von den Mitgliedern der Promotionskommission oder vom Publikum dem Doktorand/in gestellt werden.
Die Debattierung der Dissertation (in anderen Ländern defense/défense/Verteidigung/megvédés genannt), ist ein verpflichtender Bestandteil der Defension und wird im Protokoll der Sitzung festgehalten. Diese muss den zentralen Punkt der öffentlichen Defension darstellen und hat als Zweck die Evidenzierung der Kenntnisse des Kandidaten/Kandidatin im jeweiligen Fachbereich sowie der originellen Elemente der Dissertation. Auf der Grundlage der öffentlichen Defension und der Evaluationsberichte wird die Kommission eine Beratung über die Bewertung der Dissertation anregen. Jedes Mitglied der Kommission wird die eigene Bewertung abgeben: hervorragend, sehr gut, gut, zureichend oder unzureichend. Die Bewertung welche von der absoluten Mehrheit der Kommissionsmitglieder gegeben wurde, wird zum Beschluss der gesamten Kommission. Wenn die Kandidat/in alle Etappen des individuellen Plans der wissenschaftlichen Forschung/künstlerischer Kreation erfüllt hat, und die Dissertation positiv bewertet wurde, wird die Kommission beschließen, den Doktortitel zu verleihen. Durch die Vermittlung des Instituts für Promotionsstudien wird dieser Beschluss an den Nationalen Rat für Anerkennung der universitären Titeln, Diplome und Zertifikate (CNATDCU) weitergeleitet. Falls die Bewertung unzureichend gegeben wurde, wird die Kommission die Inhaltselemente der Dissertation nennen, welche umgestaltet oder abgeändert werden müssen, und es muss eine erneute Defension mit der Beteiligung derselben Kommission stattfinden, innerhalb einer von der Kommission festgelegten Termins. Der Doktortitel wird durch Beschluss des Ministers für Bildung, Forschung, Jugend und Sport, infolge der Genehmigung der Dissertation durch die CNATDCU verliehen; auf der Grundlage dieser Verordnung wird die Babeş-Bolyai-Universität die entsprechende Urkunde ausstellen.
Studienbeiträge für die beitragspflichtigen Doktorand/innenplätze
Für die Doktorand/innen auf beitragspflichtigen Studienplätze bestimmt der Universitätssenat für jedes akademische Jahr, aufgrund der Vorschläge der Fakultätenräte, die Höhe des Studienbeitrags und der Gebühr für die öffentliche Defension. Diese werden bis zum Datum am welchen die Zulassungsprüfungen für das Promotionsstudium in demselben akademischen Jahr stattfinden, bekanntgegeben und werden von den Fakultäten eingesammelt. Während des Promotionsstudiums, ausschließlich der Unterbrechungen oder der gewährten Wartefrist, wird der beitragspflichtige Doktorand/in die für jedes Semester entsprechenden Studienbeiträge einbezahlen, unter den vom Universitätssenat festgelegten Bedingungen, einschließlich des Semesters in welchem die öffentliche Defension stattfindet, zusammen mit der entsprechenden Gebühr für die Defension. Eine Doktorand/in wird als Promotionsstudierende in der Zeitspanne zwischen der Immatrikulation und der Defension oder Exmatrikulation betrachtet. Der Studienbeitrag für ein Semester eines akademischen Jahres beträgt 50% des jährlichen Studienbeitrags, wie dieser für das laufende akademische Jahr bestimmt wurde. Die beitragspflichtige Doktorand/in, welche/r das Studium am Ende des ersten Semesters eines Studienjahres unterbrechen wird (bzw. das Studium nach einer Unterbrechung Anfang des zweiten Semesters eines akademischen Jahres wieder aufnimmt), wird den Studienbeitrag nur für das erste Semester (bzw. das zweite Semester) des jeweiligen akademischen Studienjahres zahlen müssen. Falls die beitragspflichtige Doktorand/in den Studienbeitrag für jedes der zwei Semester eines akademischen Jahre zahlen muss, kann diese/r die für das gesamte akademische Jahr entsprechende Summe in einer einzigen Zahlung entrichten (bis am 15. Oktober), oder höchstes in vier Tranchen, wie folgt:
- Bis am 15. Oktober mindestens 25% der Summe;
- Bis am 5. Dezember mindestens 50% der Summe;
- Bis am 15. März mindestens 75% der Summe;
- Bis am 15. Mai den ganzen Betrag.
Diejenigen Doktorand/innen, welche in einem gewissen akademischen Jahr nur den für ein Semester entsprechenen Betrag zahlen müssen, können dies in einer einzigen Zahlung (bis am 15. Oktober im Fall des ersten Semesters und bis am 15. März für den zweiten Semester), oder in höchstens zwei Tranchen einzahlen, so dass:
- Bis am 15. Oktober mindestens 50% der für das erste Semester und bis am 5. Dezember die ganze für das erste Semester entsprechendee Summe;
- Bis am 15. März mindestens 50% der für das zweite Semester entsprechende Summe und bis am 15. Mai die gesamte Summe entsprechend dem zweiten Semester.
Das Promotionsstudium kann auch mit doppelter Betreuung stattfinden; in diesem Fall verläuft die Tätigkeit des an der Babeş-Bolyai studierenden Doktoranden unter der Betreuung zweier wissenschaftlicher Betreuer/innen. Die Wahl einer zweiten Betreuer/in erfolgt nach der Immatrikulation der Doktorand/in, mit der Zustimmung der ersten wissenschaftlichen Betreuer/in. Der zweite Betreuer/in kann eine Betreuer/in von einer der Promotionsschulen der Babeş-Bolyai-Universität oder von einer anderen Einrichtung welche Promotionsstudien, aus dem In- und Ausland sein. Falls die zweite Betreuer/in an der Babeş-Bolyai-Universität tätig ist, muss der Studienbereich, in welchem dieser Dissertationen betreut, verschieden von dem der ersten Betreuer/in sein, mit der Ausnahme der Situation in welcher diese/r das Alter von 65 Jahren überstiegen hat. Falls beide Betreuer/innen an der Babeş-Bolyai-Universität tätig sind, wird unter ihnen eine Vereinbarung über die Doppelbetreuung abgeschlossen, welche vom Leiter/in des Instituts für Promotionsstudien genehmigt wird und welche die Verpflichtungen einer jeden Betreuer/in festlegt. Falls die zweite Betreuer/in nicht an der Babeş-Bolyai-Universität tätig ist, wird eine Vereinbarung zwischen der Universität und der Einrichtung abgeschlossen, an welcher der zweite Betreuer/in tätig ist. Diese Vereinbarung muss die Details der Organisierung und des Ablaufs der Promotion an beiden Einrichtungen, einschließlich deren finanziellen Verpflichtungen, entsprechend der in der doppelten Betreuung gespielten Rolle und der einschlägigen Gesetzgebung regeln. Im Fall einer Promotion mit Doppelbetreuung, wo beide Betreuer/innen an rumänischen Einrichtungen tätig sind, wird auch bestimmt, welche von diesen die Hauptbetreuer/in ist. Der Doktorand/in wird als der Einrichtung der Hauptbetreuer/in zugehörig betrachtet, einschließlich was die Regelung der Lehr- und Forschungstätigkeiten bei dem Betreuer/in betrifft.